Korrekturen
War eine Angabe falsch oder veraltet, berichtigen wir sie und tragen es hier ein. Mit Datum und mit dem, was vorher stand.
Nicht aufgeführt sind neue Betriebe, neue Ratgeber und Änderungen an der Gestaltung.
Wir haben alle aufgenommenen Einträge noch einmal gegen die Webseiten der Betriebe gelesen: Jedes wörtliche Zitat wurde am 1. November 2026 erneut abgerufen und mit dem Text der Seite verglichen. Bei 31 der 35 aufgenommenen Betriebe stehen alle Zitate noch dort; ihr Prüfdatum ist jetzt der 1. November 2026. Fabandgo haben wir neu gelesen (siehe unten). Drei Einträge ließen sich nicht automatisch vergleichen, weil ihre Seiten nur im Browser lesbar sind oder Abrufe sperren: Elite Räumung Schmitz, Helping Hands und Entrümpler Köln; wir haben sie anschließend im Browser gelesen (siehe unten), ihr Prüfdatum ist ebenfalls der 1. November 2026. Dasselbe gilt für die Quellenzitate der fünf Ratgeber (Stand jetzt 1. November 2026); drei waren überholt, siehe „Wohin mit brauchbaren Möbeln?“. Die Fußzeile nennt deshalb den jüngsten und den ältesten Prüftag. Zuvor stand dort nur der 29. September, obwohl die Regel „ausdrücklich angeboten“ am 28. Oktober gegen alle Einträge gelesen wurde; das war der Stand der Webseiten-Abrufe, nicht der Regelprüfung.
GH Entrümpelung und Entrümpelungslegenden
Beide Betriebe stehen nicht mehr im Verzeichnis, weil ihre Webseiten nicht erreichbar sind: Beim Aufruf per https bricht der Verbindungsaufbau ab, bei GH Entrümpelung (gh-entruempelung.de) und bei Entrümpelungslegenden (entruempelungslegenden.de), von mehreren Standorten aus gleich. Ohne abrufbare Webseite können wir keine Angabe belegen. GH Entrümpelung stand zuletzt auf Platz 1. Sobald die Seiten wieder erreichbar sind, lesen wir sie neu und nehmen die Betriebe wieder auf. Bei GH Entrümpelung entfällt außerdem das Merkmal „Konkrete Preise“: der Beleg („Richtwerte inkl. Entsorgung.“) nennt keine Zahl.
Die Webseite des Betriebs ist seit unserer ersten Prüfung neu gestaltet worden; wir haben sie im Browser neu gelesen und alle Zitate ersetzt. Die Anschrift im Impressum lautet jetzt „Im Weingartskamp 18, 51061 Köln“ (vorher Kannebäckerstraße 9, 51105 Köln). Die Steuernummer steht nicht mehr auf der Seite; die Seite „Impressum“ enthält nur noch die Datenschutzerklärung, dazu steht jetzt ein Hinweis auf der Betriebsseite. Die Angaben zu den Leistungen und Merkmalen sind unverändert.
Das Zitat zum Festpreisangebot stand auf der Seite des Betriebs mit anderer Zeichensetzung; wir haben den Wortlaut an die Seite angepasst. Die Angabe selbst ist unverändert.
Die Webseite des Betriebs ist seit unserer ersten Prüfung neu gestaltet worden; wir haben sie neu gelesen. Entfallen sind: Entsorgung mit Nachweis (stand nicht mehr auf der Seite), Räumungen nach einem Todesfall, Wohnungsauflösung (die Seite nennt jetzt „Wohnungsentrümpelung“) und das Einsatzgebiet „ganz NRW“; es heißt jetzt „Köln und Umgebung“ mit Hürth, Frechen und Pulheim. Der Betrieb erfüllt damit keines der sieben Prüfmerkmale mehr und steht weiter hinten. Außerdem nannte das Impressum damals eine offensichtliche Platzhalter-Umsatzsteuer-ID, die wir nicht gezählt hatten; inzwischen steht dort eine echte Nummer, die wir als „genannt“ zählen.
Entrümpler Köln (Markus Bauer)
Als Telefonnummer stand die Nummer von der Kontaktseite des Betriebs, die zu einer anderen Person und Anschrift gehört als das Impressum. Wir zeigen jetzt die Nummer aus dem Impressum (0156 79 03 26 28), das auch die Anschrift liefert, und weisen auf der Betriebsseite auf den Widerspruch der beiden Seiten hin.
Wir hatten geschrieben, das Impressum nenne eine Umsatzsteuer-ID oder Handelsregisternummer. Dort steht aber „Steuernummer“ mit einer elfstelligen Zahl, das ist weder eine USt-IdNr. noch eine Registernummer. Die Angabe ist entfernt. Neu ist ein Hinweis auf der Betriebsseite: Das Impressum nennt eine Kölner Anschrift, aber eine Bonner Vorwahl und eine E-Mail-Adresse mit Bonn im Domainnamen.
Die Adresse leg-koeln.org leitet derzeit auf pfannekuchenkreative.com weiter, wo derselbe Webauftritt mit demselben Impressum liegt. Die Adresse im Eintrag bleibt, die Betriebsseite weist jetzt auf die Weiterleitung hin.
Haushaltsauflösung Jungk und Werner Entrümpelungen
Zwei Zitate trugen ihr Merkmal nicht genau: Bei Jungk nannte der Beleg für „Festpreis nach der Besichtigung“ die Besichtigung nicht; er lautet jetzt „Wir sehen uns das Objekt vor Ort an und besprechen den Umfang der Arbeiten. Anschließend erhalten Sie ein kostenloses, unverbindliches Angebot zum Festpreis.“ Bei Werner Entrümpelungen war das Zitat zur besenreinen Übergabe abgeschnitten („… übergeben.“ statt „… übergeben werden.“). Die Merkmale selbst bleiben.
Ratgeber „Wohin mit brauchbaren Möbeln?“
Bei der Nachprüfung aller Quellenzitate der Ratgeber waren drei überholt, weil sich die Webseiten geändert haben. Diakonie Michaelshoven: Wir hatten geschrieben, die fairstores nähmen Kleinmöbel an. Das steht dort nicht mehr; genannt werden Hausratartikel, Porzellan, Dekoartikel und Handtücher in kleinen Mengen (ein Sack oder eine Kiste). Möbel nimmt laut Webseite der fairpunkt in Siegburg an, der im Rhein-Sieg-Kreis liegt. Netzwerk 2. Hand Köln: Zwei Zitate (unterschiedliche Öffnungszeiten, Zusammenschluss der Träger) sind an den heutigen Wortlaut der Seite angepasst; die Aussagen bleiben, das Netzwerk schreibt nun „keine einheitlichen Öffnungszeiten und keine gemeinsamen Regeln“.
Ratgeber „Was kostet eine Entrümpelung?“ und „Messie-Wohnung entrümpeln“
Der Link zur Preisliste der AVG-Recyclinghöfe führte auf eine Seite, die es nicht mehr gibt (Fehler 404). Er zeigt jetzt auf die aktuelle Preisliste „gültig ab 01. Januar 2026“. Wir haben die Zahlen der Ratgeber gegen diese Liste gelesen, sie sind unverändert richtig: Sperrmüll 285,60 € je Tonne, Altholz 98,18 € je Tonne, Bauschutt und Boden 73,78 € je Tonne, Pauschalen für gemischte Abfälle 28,00 € (bis 0,5 m³) und 48,00 € (bis 1,0 m³), Pappe und Altmetalle kostenfrei. Alle Preise sind Brutto-Annahmepreise für Selbstanlieferer.
Dort stand, ein Betrieb sei aufgenommen, weil er „seinen Sitz in Köln“ habe. Maßgeblich ist der Sitz laut Impressum; der Satz sagt das jetzt so.
Aufnahmeregel: Haushalts- und Wohnungsauflösung
Wir haben die Regel „ausdrücklich angeboten“ genauer gefasst: Haushalts- oder Wohnungsauflösung zählt nur, wenn der Betrieb in einem Satz, in einer Leistungsüberschrift oder im Leistungsmenü sagt, dass er sie anbietet; als bloßer Anlass im Text, in einer Kundenstimme oder nur im Seitentitel zählt sie nicht. Danach haben wir alle Einträge noch einmal gegen die Regel gelesen. Ein Betrieb („3K Entrümpelung“) erfüllt sie nicht und ist nicht mehr aufgenommen, bei drei Einträgen ist eine der beiden Angaben entfallen (siehe die folgenden Zeilen). Die übrigen Einträge sind unverändert.
Der Betrieb steht nicht mehr im Verzeichnis. Die beiden Sätze, die wir als Beleg für Haushalts- und Wohnungsauflösung angegeben hatten, nennen die Auflösung nur als Anlass („Ob nach einer Entrümpelung oder Haushaltsauflösung in Köln, wir kümmern uns auf Wunsch auch um Reinigungs- oder Renovierungsarbeiten im Anschluss“), nicht als Angebot. Die Webseite war bei der Nachprüfung nicht abrufbar; sobald ein Satz oder Menüpunkt belegt ist, nehmen wir den Betrieb wieder auf.
GH Entrümpelung, Entrümpelungslegenden, Von den Roten Entrümpelung
Bei diesen drei Einträgen haben wir je eine Leistungsangabe zurückgenommen, weil ihr Beleg nur ein Anlass oder eine Preiszeile war: GH Entrümpelung (Wohnungsauflösung, Beleg war „1–2 Zimmer Wohnung“ in einer Preisliste), Entrümpelungslegenden (Haushaltsauflösung, Beleg war „Egal ob Sie eine Haushaltsauflösung planen“), Von den Roten Entrümpelung (Wohnungsauflösung, Beleg war „Ob nach einem Umzug, einem Todesfall oder bei einer Wohnungsauflösung“). Die jeweils andere Auflösungsart ist mit Satz belegt, die Betriebe bleiben aufgenommen.
Ratgeber „Wohin mit brauchbaren Möbeln?“
Sieben Quellenlinks zum Netzwerk 2. Hand Köln zeigten auf eine Unterseite (sub.netzwerkzweitehandkoeln.de). Sie führen jetzt auf die Hauptadresse des Netzwerks, das im Text zusätzlich direkt verlinkt ist. Die zitierten Aussagen sind unverändert.
Ratgeber „Wohin mit brauchbaren Möbeln?“
Die Quelle zum Möbellager der Mülheimer Selbsthilfe Teestube (MüTZe) stand noch auf der alten Adresse muetze-buergerhaus.de. Sie zeigt jetzt auf die neue Seite muetze.koeln.
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Stimmt eine Angabe nicht mehr, oder steht auf der Webseite eines Betriebs inzwischen etwas anderes? Schreiben Sie uns an E-Mail anzeigen. Am besten mit Link zur Stelle. Wir prüfen jede Meldung an der Quelle, bevor wir etwas ändern.
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